Elternausschuss-Verordnung
Vom 16. Juli 1991
(1) Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern. Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertagesstätte geben.
(2) Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuss regelmäßig über die Arbeit in der Kindertagesstätte. Sie haben den Elternausschuss vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von
Der Elternausschuss 22/23
Im Oktober 22 wurde der neue Elternausschuss gewählt:
1. Vorsitzende Karen Schuch
Sandra Dingeldein
Jessica Lanninger
Sebastian Bayer
Tina Schmitt
In regelmäßigen Abständen trifft sich der Elternausschuss gemeinsam mit Leitung und Träger zu Sitzungen. Dabei werden alle belange rund um die Kita besprochen.
Der Elternausschuss ist weiterhin Ansprechpartner für die Eltern und auch Vertreter der Elternschaft bei öffentlichen Anlässen wie zum Beispiel dem Kreiselternausschuss.
Der Elternausschuss stellt 2 Mitglieder des Kita Beirates.